Zitat von Johannes Altrogge im Beitrag #2
Ehrenwerte Seneschall,
Spontan kann ich doch Ihre Zusammenkunft besuchen. Da ich kein Bürger Hernes bin, bitte ich gemäß der Lex Haraani und der Traditionen um das Gastrecht für diesen Abend.
Karl Schreiber
MC Schwert Kain
Mitglied im Sabbat
Werter Karl Schreiber,
gemäß meines Amtes gewähre ich Ihnen das Gastrecht für die Teilnahme an der Konklave am Abend des 23.08.2025. Um Ihnen eine gute An- und Abreise zu ermöglichen, erhalten Sie ein Aufenthaltsrecht in der Domäne für den Zeitraum vom 22.08.25-24.08.2025. Spätestens bis 23:59 des 24.08.2025 haben Sie, sofern Ihr Aufenthalt nicht im Rahmen der Konklave verlängert wird, die Domäne zu verlassen.
Eine Übertagungsmöglichkeit wird Ihnen gerne seitens der Domäne in einem sicheren Haven angeboten. Sollten Sie die Möglichkeit haben, bei Ihren Sektenbrüdern zu übertagen, ist dies gestattet. Konditionen zur Jagd werden Ihnen zukommen. Sobald Sie die Stadtgrenze Hernes erreichen, melden Sie sich unter folgender Nummer (Handynr.). Sie werden dort in Empfang genommen und erhalten Geleit zu unserem Gästehaven und weitere Informationen rund um Ihren Aufenthalt in unserer Domäne.
Hochachtungsvoll
Isadora
Seneschall der Freien Domäne Herne
Haus Carna