Gäste der Freien Domäne Herne,
Hiermit entsende ich meine Einladung zur Juli-Konklave der Freien Domäne Herne.
Alle Anträge auf Gastrecht, Durchreise, Audienz und Asyl sind zu handhaben wie im Beitrag zu den Konklaven beginnend Juli 2023 angegeben. Der Austragungsort wird auf gesichertem Weg mitgeteilt wie bereits angekündigt oder erfolgt.
Dies sind die Regeln der Konklave.
Es gilt das Gastrecht nach Alter Sitte.
Zur Konklave wird kein Heiliges Elysium ausgerufen.
Zur Konklave gilt: jeder Gast erhält das Recht auf freies Geleit und sichere Anreise, ebenfalls auf Geleit von einem Repräsentanten seiner Sekte.
Wer vor den Rat tritt, dessen Anliegen werden gehört.
Alle übergangsweise gewährten Rechte und getroffenen Vereinbarungen bis zu diesem Zeitpunkt gelten unverändert.
Jeder hat das Recht, seine privaten Waffen zu führen und in Selbstverteidigung zu nutzen, aber nicht, sie im Streit, Kampf oder in schädlicher Absicht gegen Bürger oder Gast zu erheben.
Nirmand kniet, außer Unfreie.
Wer unangekündigt erscheint, verantwortet sich vor dem Rat der Stadt.
Wer die Stadt betritt in der Absicht, einem Herner oder einem Gast zu schaden, verliert ohne Verhandlung das Gastrecht und gilt als Persona Non Grata.
Kontrakte schweigen in Herne.
Sektenfeindschaften schweigen in Herne.
Für den Rat
Elaine Fuller
Repräsentant der Unabhängigen Kainiten der Freien Domäne Herne